Die Kinder- und Jugendwohngruppe ist eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen und soll den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie einen Lebensraum bieten, in dem die Befriedigung ihrer individuellen, entwicklungsbedingten, emotionalen, körperlichen und sozialen Bedürfnisse sichergestellt ist. Das Erlernen von Selbstbestimmung und Alltagskompetenz wird durch Übereinkünfte und Routinen ermöglicht und eine individuelle Ortseinbindung der biografischen Entwicklung geboten. Das Leben in der Kinder- und Jugendwohngruppe istan familiennahen bzw. -ähnlichen Beziehungsregeln ausgerichtet. Nach Möglichkeit wird an einer Rückführung in die (Herkunfts-)Familie gearbeitet.
ZIEL
Ziel ist der Erwerb von Ressourcen für die Aufarbeitung von sozialen und emotionalen Defiziten, die soziale Reintegration und Behebung von Teilleistungsdefiziten durch gezielte individuelle Förderung. Zukunftsplanung erarbeiten, Selbstständigkeit/Selbstorganisation erwerben.
ZIELGRUPPE
Kinder und Jugendliche von 5-15 Jahren, im Ausnahmefall (wie bei Geschwistergruppen) auch darunter und darüber (StKJHG, Anlage 1).